Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ihr Bundesfreiwilligendienst
beim Club 68 Assistenzdienste

Sie möchten sich innerhalb des Bundesfreiwilligen Dienstes für Menschen mit Behinderung engagieren? Sie möchten Erfahrungen sammeln, die Sie persönlich nach vorn bringen oder einfach Ihre Eignung für einen sozialen Beruf herausfinden?
Bewerben Sie sich bei uns – wir beschäftigen Sie gern auch im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Ihre Aufgaben

Sie werden als Assistent:in bei körperlich schwerstbehinderten Menschen eingesetzt. Die Assistenz-Tätigkeit soll es unseren Klientinnen und Klienten ermöglichen, ein weitgehend unabhängiges und eigenverantwortliches Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu führen.

Sie übernehmen die Funktion einer “helfenden Hand” und unterstützen den Menschen, den Sie betreuen, in allen Lebenslagen und in allen Bereichen, die er körperlich nicht oder nicht völlig selbständig bewältigen kann. Das Anspruchsvolle an dieser Tätigkeit ist es, sich über einen Zeitraum von 6–12 Stunden am Tag auf einen Menschen einzulassen, seine Wünsche und Vorstellungen zu akzeptieren und ihn dabei zu unterstützen, diese umzusetzen.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Frauen und Männern aller Altersgruppen nach dem Schulabschluss offen. Der BFD bietet die Möglichkeit in sozialen Einrichtungen zu arbeiten, berufliche Erfahrungen zu sammeln oder vorhandene Berufserfahrungen einzubringen. Jüngeren Teilnehmern am BFD wird die Chance geboten, wichtige Qualifikationen für den späteren Lebensweg zu erwerben oder Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu überbrücken.
Die Verpflichtung für den Bundesfreiwilligendienst liegt in der Regel bei 12 Monaten. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Der Vertrag

Um bei dem Club Helfer Assistenzdienste den BFD leisten zu können wird zwischen dem Freiwilligen und uns, als Beschäftigungsstelle sowie dem Internationalen Jugend Gemeinschaftsdienst (IJGD), bzw.dem BUNDESAMT als Träger ein Vertrag geschlossen.

Der Träger

Der Träger des Bundesfreiwilligendienstes stellt die pädagogische Begleitung sicher. Diese umfasst die individuelle Betreuung der Freiwilligen und die Durchführung von insgesamt 25 Seminartagen innerhalb von zwölf Monaten.

Die individuelle Betreuung der Freiwilligen erfolgt bereits im Vorfeld durch ausführliche Information und Beratung bei der Entscheidung während des Bewerbungsverfahrens. Während des Einsatzes sind jederzeit Beratungen möglich, außerdem gibt es während des Einsatzstellenbesuches und auf den Seminaren die Möglichkeit zu Einzelgesprächen.

Die Seminare

Die Bildungsarbeit in Form von Seminaren ist unabdingbarer Bestandteil des Konzeptes. Das Gesetz schreibt 25 Seminartage vor. Diese werden in meist 5-tägigen Blöcken in festen, zum Teil internationalen Gruppen organisiert und durchführt. Die Verbindung der praktischen Erfahrungen der Freiwilligen in ihren Einsatzstellen und deren Reflexion in der Seminargruppe erleichtert den Jugendlichen die Bewältigung ihres Arbeitsalltages: Weiterhin wird großes Gewicht auf thematisch-inhaltliche Arbeitseinheiten und die Stärkung der individuellen kreativen Potentiale gelegt.

Die begleitenden pädagogischen Seminare dienen der Unterstützung des sozialen Engagements der jungen Menschen und der Erarbeitung persönlicher wie beruflicher Lebensperspektiven. Die pädagogische Arbeit trägt dazu bei, dass die Freiwilligen Zusammenhänge erkennen, Hintergrundwissen erhalten und neue Impulse für die tägliche Arbeit bekommen.

Der Club 68 Helfer Assistenzdienste als Beschäftigungsstelle ist für die fachliche Anleitung zuständig und übernimmt die im Einsatz unmittelbar notwendige Unterstützung und Anleitung der Freiwilligen.

Geldbezüge

Sie erhalten ein monatliches Taschengeld und Verpflegungsgeld. Freiwillige die eine eigene Wohnung haben können nach Absprache ggf. einen Zuschuss zur Miete erhalten.

Sozialversicherung

Die Freiwilligen werden wie normale Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung). Die dafür fälligen Beiträge werden komplett von den Beschäftigungsstellen übernommen.

Kindergeld und Renten

Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten nach aktueller Rechtslage (April 2011) kein Kindergeld. Das fehlende Kindergeld wird durch erhöhte Bezüge für diese Freiwilligen duch die Beschäftigungsstelle weitgehend ausgeglichen. Weiterhin wird, wenn der Anspruch besteht, Waisen- bzw. Halbwaisenrente gezahlt.

Urlaub

Die TeilnehmerInnen am Bundesfreiwilligendienst haben, bei einer 12-monatigen Verpflichtung für den BFD, einen Urlaubsanspruch von 24–26 Arbeitstagen.