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Wer kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen und wer führt diese aus :
- Leistungen durch Zivildienstleistende
Wir beschäftigen ZDL die vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) mit der Stellenbeschreibung ISB (individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) versehen wurden. Sie dürfen nur für die individuelle Assistenz / Pflege von schwerstbehinderten Menschen eingesetzt werden, die das Kennzeichen "H" in ihrem Behindertenausweis haben.
Diese ZDL dürfen auch nur für Menschen eingesetzt werden, die nicht in einem Heim wohnen.
- Leistungen durch FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und andere Mitarbeiter/innen
Hier gibt es nicht die formalen Einschränkungen auf einen ganz klar definierten Personenkreis wie er für die ZDL gilt. Gleichwohl richtet sich unser Angebot primär an schwerstkörperbehinderte Menschen.
- Die allermeisten unserer KlientInnen haben Pflegestufe III auch wenn sie nicht unbedingt deshalb Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen (Arbeits-/Schulassistenz, Leistungen zur Teilhabe..)
Welche Leistungen erbringen wir, welche nicht
Wir beschäftigen für den Einsatz bei unseren Klienten fast ausschließlich ungelernte MitarbeiterInnnen, die also keine pflegerische oder medizinische Berufsausbildung haben.
Mit diesen Kräften erbringen wir alle Leistungen, welche für die tägliche Begleitung und Assistenz schwerstbehinderter Menschen erforderlich sind. Durch individuelle Einarbeitung der MitarbeiterInnen vor Ort und Fortbildungen sollen die Leistungen persönlich nach den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Das beinhaltet auch die allermeisten pflegerischen Leistungen die durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Nicht leisten können wir generell: pflegerische und medizinische Leistungen für deren Durchführung gesetzlich oder vertraglich durch die Kostenträger der Einsatz von Fachpersonal mit einer speziellen Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Das gilt besonders für medizinische Leistungen wie Verbände, Spritzen, eigenverantwortliche Medikamentengabe.
Es ist durchaus möglich und wird auch vielfach so praktiziert, daß ergänzend zu unseren Leistungen ein Pflegedienst die Leistungen erbringt, die unser Personal nicht leisten kann.
Wie werden unsere Leistungen finanziert
Unser Verein erhält keine Förderungen /Zuschüsse etc. von staatlicher Seite. Wir sind darauf angewiesen die Kosten für unser Personal durch Rechnungslegung an unsere Kunden bzw. andere Kostenträger, die anstelle unserer Kunden die Leistungen bezahlen, wieder zu decken. Meist handelt es sich dabei um das örtliche Sozialamt oder aber die Pflegeversicherung unserer KlientInnen.
Auch die Kosten für den Einsatz von Zivildienstleistenden müssen wir zum überwiegenden Teil selbst erwirtschaften. Das Bundesamt für den Zivildienst unterstützt uns nur durch einen relativ kleinen, durch politische Entscheidungen ständig sinkenden, Kostenbeitrag.
Woher kommt unser Personal / Wie erfolgt der Einsatz
Unsere MitarbeiterInnen, FSJ und auch die Zivildienstleistenden bringen immer Interesse und auch Neugier für den "sozialen Bereich" mit. Einen großen Teil unserer MitarbeiterInnen gewinnen wir über Mundpropaganda. Viele bekommen unsere Adresse auch über den Paritätischen Wohlfahrtsverband, oder durch das Internet.
Es ist ebenso möglich, dass unsere KlientInnen BewerberInnen (ZDL, FSJ etc.) an uns verweisen, mit dem Wunsch diese bei ihnen als AssistentInnen einzusetzen.
Ein primäres Ziel bei der Auswahl der potentiellen AssistentInnen ist, dass der/die KlientIn mit dieser Person gut auskommt und eben auch umgekehrt. Uns ist klar, dass eine gute Zusammenarbeit, gerade im privaten Bereich und über viele Stunden hinweg, neben einer professionellen Einstellung zur Tätigkeit, nicht ohne Sympathie auskommen kann.
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