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Finanzielles
Daß das Freiwillige Soziale Jahr freiwillig ist, heißt nicht, daß die TeilnehmerInnen ganz unentgeltlich arbeiten.
- Geldbezüge (2005)
- ein monatliches Taschengeld von 165,- €
- Verpflegungsgeld in Höhe von 195,- € und
- ein Unterkunftskostenbeitrag von mind. 36,- €
- FSJlerinnen die eine eigene Wohnung haben können nach Absprache ggf. eine erhöhte Kostenbeteiligung bis zu 194,20 € erhalten
- Sozialversicherung
Die FSJlerinnen werden wie normale Arbeitnehmer mit allem drum und dran bei der Sozialversicherung angemeldet (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Die dafür fälligen Beiträge werden komplett von den Beschäftigungsstellen übernommen. D.h. die o.g. Bezüge für Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft werden ohne Abzüge ausgezahlt.
- Kindergeld und Renten
In der Regel haben TeilnehmerInnen im FSJ Anspruch auf Kindergeld. Dies ist jedoch abhängig vom Jahreseinkommen der FSJlerinnen . Die Jahresfreibetragsgrenze beträgt rd. 7600,– € ( für 2004).
Wir empfehlen, sich mit der zuständigen Kindergeldkasse in Verbindung zu setzen, insbesondere, wenn weiteres Einkommen erzielt wurde oder wird.
Weiterhin wird, wenn der Anspruch besteht, Waisen- bzw. Halbwaisenrente gezahlt.
- Urlaub
Die TeilnehmerInnen am FSJ haben einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen.
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