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Verweigerung
Die Verweigerung muß schriftlich beim Bundesamt für den Zivildienst oder beim Kreiswehrersatzamt beantragt werden.
Erforderlich ist eine schriftliche Begründung, ein Lebenslauf und ein neues polizeiliches Führungszeugnis.
Wichtig ist das alle Formalien so wie vorgeschrieben erfüllt werden. Dann geht die Bearbeitung am zügigsten.
Näheres zu Inhalten und Formalien könnt Ihr bei den unter Adressen aufgelisteteten Institutionen erfahren (kein Anspruch auf Vollständigkeit !!)
Annerkennung
Wenn alle Unterlagen beim Bundesamt für den Zivildienst vorliegen und Eure Musterung erfolgt ist, dann dauert es so ca. 3 Monate bis mit einer Annerkennung zu rechnen ist. Mitunter geht es auch schneller, manchmal aber auch langsamer !!
Wenn Unterlagen fehlen, oder eure Begründung mieß war, fordert das Bundesamt meist Nachbesserung. Das verlängert den Zeitraum bis zur Annerkennung i.d. R. erheblich!!
Bei Ablehnung bleibt nur der Weg zur Bundeswehr oder zum Prüfungsausschuß.
Einberufung
Wenn Euch das Annerkennungsschreiben vorliegt können wir einen Antrag auf Einberufung zum Zivildienst an das Bundesamt schicken. Diesen Antrag haben wir zuvor beide gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben.
In der Regel kann dann eine Einberufung problemlos erfolgen.
Einziger Haken: Der Antrag muß mindestens 5 Wochen vor dem vorgesehen Dienstantritt von uns zum BAZ geschickt worden sein, sonst reicht die Zeit für die Bürokratie nicht aus.
Einberufungstermin ist immer der Monatsanfang. Abweichungen davon sind in der Praxis nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen möglich. |