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Wohnangelegenheiten


Es gibt drei Möglichkeiten wie ZDL wohnen können

  • Bei den Eltern, wenn der Zivildienst an diesem Wohnort geleistet wird
  • Unser Verein kann für eine begrenzte Anzahl von ZDL eine dienstliche Unterkunft zur Verfügung stellen.
    Praktisch handelt es sich dabei um normale Wohnungen in der ca. 3 ZDL zusammen wohnen. Das Wohnen in diesen Unterkünften beinhaltet auch die Verpflichtung, diese ordentlich zu pflegen und in Stand zu halten.
  • Anmietung von eigenem Wohnaum (dabei gibt es zwei Möglichkeiten)

    • Der ZDL hat schon seit mehr als 6 Monaten eigenen Wohnraum angemietet (d.h. er kann einen oder auch mehrere Mietverträge für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Zivildienst vorweisen und auch Mietzahlungen belegen.
      Der angemietete Wohnraum darf nicht den Eltern gehören !!
      In diesem Fall wird die Unterhaltssicherungsbehörde die gesamten Mietkosten bis zu rd. 300 € übernehmen. Wenn der ZDL eigenes Arbeitseinkommen hatte ist es ggf. auch möglich das eine höhere Miete übernommen wird. Der ZDL muss die Mietkostenübernahme bei der Unterhaltssicherungsbehörde selbständig beantragen.

    • Der ZDL ist vor Beginn seines Zivildienstes, aber seit weniger als 6 Monaten Mieter eigenen Wohnraumes (Mietverträge und Mietzahlung müssen nachgewiesen werden; der Wohnraum gehört nicht den Eltern)
      In diesem Fall übernimmt die Unterhaltssicherungsbehörde 70% der Mietkosten bis zu maximal 209 € monatlich.
      Der ZDL muß die Mietkostenübernahme selbständig bei der Unterhaltssicherungsbehörde
      beantragen.